Entwurf — noch nicht veröffentlichen

Die gelb markierten Stellen müssen ausgefüllt werden. Die Rechtstexte selbst gehören vor dem Livegang einem Anwalt oder einer geprüften Vorlage (z. B. IHK, Händlerbund) vorgelegt — was hier steht, beschreibt die Technik korrekt, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Widerrufsbelehrung

Gilt nur gegenüber Verbrauchern

Fliesenleger schließen den Vertrag als Unternehmer und haben kein Widerrufsrecht. Für Heimwerker gilt es dagegen. Solange in den AGB nicht entschieden ist, wer Kunde sein darf, steht auch nicht fest, ob diese Seite überhaupt gebraucht wird — und wenn ja, in welcher Fassung.

Widerrufsrecht

Gesetzliches Muster nach Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB — durch Anwalt oder geprüfte Vorlage einsetzen

Das Muster enthält Wahlmöglichkeiten (Warenlieferung / Dienstleistung / digitale Inhalte). Für Flieseo ist der Fall „digitale Dienstleistung“ einschlägig — die falsche Variante macht die Belehrung unwirksam und verlängert die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage.

Anschrift für den Widerruf

Firmenname
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
E-Mail-Adresse

Muss mit dem Impressum übereinstimmen. Eine Telefonnummer ist zulässig, aber nicht verpflichtend.

Vorzeitiges Erlöschen bei sofortiger Nutzung

Flieseo steht unmittelbar nach dem Kauf zur Verfügung. Damit das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, muss der Verbraucher im Bezahlvorgang ausdrücklich zustimmen, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigen, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).

Technischer Stand: Im Bezahlvorgang wird derzeit nur die Kenntnisnahme der AGB eingeholt (consent_collection bei Stripe). Die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ist noch nicht umgesetzt. Ohne sie läuft die 14-Tage-Frist weiter, obwohl der Kunde das Programm bereits nutzt. Wenn Verbraucher zugelassen werden, gehört das vor dem Livegang ergänzt — bei reinem B2B entfällt es.

Muster-Widerrufsformular

Gesetzliches Muster nach Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB

Das Formular muss zur Verfügung gestellt werden, der Verbraucher muss es aber nicht benutzen. Ein formloser Widerruf ist ebenso wirksam — das darf die Seite nicht anders darstellen.

Vom Widerruf zu unterscheiden ist die Kündigung: Der Widerruf löst den Vertrag von Anfang an auf, die Kündigung beendet ihn für die Zukunft. Beide Wege müssen getrennt erreichbar sein.